Bescheinigungen sind einerseits gesetzlich erforderlich, um die gewünschte Sanierungsmöglichkeit im bestmöglich geeigneten Verfahren zugänglich zu machen. Und ferner werden diese benötigt, um sicherzustellen, dass der durch das Unternehmen ausgesuchte Restrukturierungsbeauftragte auch tatsächlich durch das Insolvenzgericht bestellt wird.