Bescheinigungen sind einerseits gesetzlich erforderlich, um die gewünschte Sanierungsmöglichkeit im bestmöglich geeigneten Verfahren zugänglich zu machen. Und ferner werden diese benötigt, um sicherzustellen, dass der durch das Unternehmen ausgesuchte Restrukturierungsbeauftragte auch tatsächlich durch das Insolvenzgericht bestellt wird.
Bis zum Ende des vergangenen Jahres gab es für Unternehmen in einer finanziellen Krise nur die Möglichkeit, sich entweder mit allen Gläubigern einstimmig über die Sanierung und die Beiträge der einzelnen Gläubiger zu einigen oder - gelingt dies nicht - Insolvenzantrag zu stellen, um die Sanierung im Insolvenzverfahren ggf. im Rahmen der Eigenverwaltung oder im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens anzustreben. Ein Gastbeitrag von Manuel Sack, Rechtsanwalt der Kanzlei Brinkmann & Partner, Berlin.
Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist nicht nur für Unternehmen von Bedeutung (Die mögliche Enthaftung der Geschäftsführung durch Einschaltung von Beratern und die Haftung der Berater)